Was ist überhaupt ein Bieterverfahren?
Das Bieterverfahren ist eine moderne Verkaufsform, die in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es wird kein fester Kaufpreis für die Immobilie vorgegeben. Der Eigentümer oder Makler definiert lediglich den grundsätzlichen Rahmen für das Bieterverfahren in Form einer zeitlichen Befristung und eines optionalen Mindestgebotes. Die Kaufinteressenten können im Anschluss frei ihre Gebote abgeben. Im Gegensatz zur klassischen Auktion oder Versteigerung kommt am Ende jedoch kein unmittelbar bindender Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zu Stande. Der Verkäufer kann frei entscheiden ob er ein Gebot annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiter verhandeln möchte. Eine komfortable Position, die das Bieterverfahren für Verkäufer sehr attraktiv macht.
Warum ist das Bieterverfahren eine geeignete Verkaufsform?
Dies ist im Wesentlichen auf die aktuelle Marktsituation zurückzuführen. In vielen Gebieten besteht ein anhaltend hoher Nachfrageüberschuss nach Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es gibt viele Interessenten, jedoch wenige Objekte auf dem Markt. „Der Markt ist leergefegt“ – hört man aus Maklerkreisen. Diese Entwicklung spiegelt sich in der stetig steigenden Preisentwicklung von Immobilien wider. Die gesteigerte Nachfrage ermöglicht es Verkäufern vom klassischen Weg der Kaufpreisfindung, mit einem vorab fest definierten Verkaufspreis, abzukehren und effizientere Methoden anzuwenden. Bei einem Bieterverfahren wird zwischen den Interessenten eine Art Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzsituation geschaffen, die in der Regel zu einem höheren Verkaufspreis führt.
Ist das Bieterverfahren auch für Kaufinteressenten ein fairer Prozess?
Die hohe Nachfrage nach Immobilien in beliebten Lagen sorgt unabhängig von der angewandten Verkaufsform für ein ansteigenden der Kaufpreise. Zwischen Mai 2020 und April 2021 stiegen die Preise für Immobilien um durchschnittlich 6 Prozent. Beim Bieterverfahren haben die Kaufinteressenten selbst die Entscheidungsfreiheit darüber, was Ihnen ein Objekt wert ist. Da nicht automatisch der Höchstbietende den Zuschlag vom Verkäufer erhält, können selbst unterlegene Bieter, beispielsweise durch eine bereits vollständig vorgelegte Finanzierungsbestätigung, als Käufer in Betracht kommen. Das Bieterverfahren stellt somit keinesfalls ein Nachteil gegenüber der herkömmlichen Verkaufsmethodik für die potentiellen Käufer dar.
Warum ausgerechnet ein „digitales“ Bieterverfahren?
Um alle Effizienzvorteile eines Bieterverfahrens zu nutzen, bietet sich die Abwicklung in Form eines rein digitalen Bieterverfahrens an. Der komplette Prozess der Kaufpreisfindung findet dabei online, auf unserer speziell dafür konzipierten Plattform statt. Für den Verkäufer entfällt somit der administrative und kommunikative Aufwand das Bieterverfahren abzuwickeln. Ein professionell durchgeführtes, digitales Bieterverfahren steigert die Übersichtlichkeit des gesamten Prozesses und schafft für die Kaufinteressenten größtmögliche Transparenz. Gerade bei hohen Geldsummen, wie sie beim Handel mit Immobilien anfallen, spielt dies eine übergeordnet wichtige Rolle.
Was gilt es vor einem Bieterverfahren zu beachten?
Auch für Objekte dessen Preisfindung mithilfe eines digitalen Bieterverfahren stattfinden soll, werden allgemeinhin zunächst Besichtigungstermine vereinbart. Besonders effizient sind hierbei offene Besichtigungstermine, bei denen die Interessenten sich in Ruhe das Objekt anschauen – und ggf. Rückfragen zum Objekt stellen können. Je nach Art des Objektes können aber auch Einzelbesichtigung eine sinnvolle Option darstellen. Wichtig ist, dass die Interessenten so früh wie möglich darüber informiert werden, im Optimalfall schon vor einem möglichen Besichtigungstermin, dass ein Bieterverfahren zur Kaufpreisfindung eingesetzt wird. So lassen sich unerwünschte Überraschungen oder Unklarheiten schon Vorfeld vermeiden.
Wie läuft ein digitales Bieterverfahren ab?
Das digitale Bieterverfahren wird vom Verkäufer oder Makler eingeleitet. Dieser registriert sich bei immotly, erstellt ein Inserat und legt dabei die Rahmenbedingungen für das Bieterverfahren fest. Anschließend werden die zuvor akquirierten Kaufinteressenten per E-Mail eingeladen. Nachdem sich auch diese auf dem Portal immotly registriert haben, können während der definierten Laufzeit Gebote abgegeben werden. Je nachdem ob sich der Anbieter bei der Erstellung des Inserates für ein offenes oder geschlossenes Bieterverfahren entschieden hat, ist das aktuelle Höchstgebot für die Kaufinteressenten einsehbar oder verborgen. Neben dem eigentlichen Gebot können die Interessenten weitere Unterlagen, beispielsweise zu Ihrer Bonität oder konkrete Finanzierungsbestätigen hochladen. Dies erleichtert dem Verkäufer der Immobile im Anschluss an das Verfahren die Auswahl eines geeigneten Käufers.
Für welche Art von Objekten eignet sich das digitale Bieterverfahren?
Grundsätzlich eignet sich das digitale Bieterverfahren für alle Objekte mit starker Nachfrage. Neben Wohnungen und Häusern kann das Verfahren auch bei der Veräußerung von Grundstücken eingesetzt werden.
Die Vorteile eines digitalen Bieterverfahrens:
Der wesentliche Vorteil beim digitalen Bieterverfahren liegt in seiner Einfachheit. In nur wenigen Wochen kann mithilfe des Verfahrens ein Verkauf vollständig abgewickelt werden. Es entfallen langwierige und mitunter unangenehme Preisverhandlungen, die den Verkaufsprozess verzögern oder aufhalten. Als Verkäufer haben Sie keinen hohen administrativen Aufwand und handeln praktisch vollkommen risikofrei, da durch das Bieterverfahren kein direkt bindender Kaufvertrag entsteht. Am Ende steht ein Verkaufsergebnis, mit welchem sowohl Sie als Verkäufer, als auch der Käufer zufrieden ist.
Gelangen durch ein digitales Bieterverfahren Informationen zum angebotenen Objekt dauerhaft ins Internet?
Sämtliche Bieterverfahren sind bei immotly ausschließlich über den entsprechenden Direktlink zum Inserat oder durch die Eingabe der zum Inserat gehörigen immotly-ID einsehbar. Ein Öffnen eines Inserates ohne Vorliegen der entsprechenden Informationen ist für Außenstehende daher nicht möglich. Dies trägt zur Steigerung der Qualität des Bieterverfahrens bei und beugt der Abgabe von missbräuchlich abgegebenen „fake“ Geboten vor. Als Anbieter haben Sie zudem die Option, die Gebotsabgabe auf die von Ihnen (via E-Mail) eingeladenen Personen zu beschränken.
Welche Kosten fallen beim digitalen Bieterverfahren an?
Die Kosten für ein digitales Bieterverfahren bei immotly berechnen sich wertbasiert nach dem erreichten Höchstgebot des jeweiligen Inserates und betragen 0,19% inkl. MwSt. von diesem. Diese Gebühr ist, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, vom Anbieter der Immobilie zu entrichten. Wie bei einem konventionellen Ankauf, fallen für den Käufer einer Immobilie im Bieterverfahren die gleichen Erwerbsnebenkosten an. Zu diesen zählen neben der Grunderwerbssteuer, die sich je nach Bundesland richtig, Notargebühren und Grundbuchkosten in Höhe von ca. 1,5%. Hinzu kann, je nach Anbieter des Bieterverfahrens eine Maklercourtage anfallen. Die Erwerbsnebenkosten berechnen sich dabei nicht auf das auf immotly abgegeben Gebot, sondern auf den später im Kaufvertrag vereinbarten Preis.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Sie haben noch weitere Fragen zum digitalen Bieterverfahren? Egal ob Sie unser Angebot als Privatperson oder gewerblicher Anbieter in Anspruch nehmen möchten, wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen bei der Einrichtung Ihres Inserates zur Seite.